Für schwierige Lebenslagen vorgesorgt

Krankheiten, Unfälle oder andere nicht absehbare Entwicklungen können das Leben gravierend verändern. Was tun, wenn man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden? Auch hier ist es sinnvoll, entsprechend vorzusorgen.

Einige Möglichkeiten stellen wir Ihnen nachfolgend gerne vor. Detaillierte und rechtsverbindliche
Auskünfte und auch vorgefertigte Formulare erhalten Sie zum Beispiel auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder unter:

www.bmjv.de

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie dafür, dass in einem schwerwiegenden Krankheitsfall (oder nach einem Unfall) Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung sorgfältig umgesetzt werden. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Vorstellungen nicht äußern können, tritt die Patientenverfügung in Kraft. An diese sind Ärzte und das Pflegepersonal gebunden.

Sie können Vorlagen im Internet downloaden. Empfehlenswert ist jedoch eine möglichst genaue Beschreibung Ihrer Vorstellungen bzw. die allgemeinen Vorlagen entsprechend zu ergänzen, um im Ernstfall Unsicherheiten und Fehlinterpretationen auszuschließen.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht regelt die gesetzliche Vertretung in allen Belangen. Alle Rechtsgeschäfte können dann vom Bevollmächtigten übernommen werden, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind.

Dies bedarf keiner richterlichen Zustimmung oder Anordnung.

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die gerichtlich als Betreuer eingesetzt wird, falls Sie selbst nicht mehr fähig sind, Entscheidungen zu treffen. In dieser Verfügung können auch Wünsche oder Vorgaben für bestimmte Situationen festgelegt werden. Im Unterschied zu einer

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